Die Matrikulationssteuer in Spanien.
In Spanien zugelassene Yachten zahlen bei der Zulassung 12 Prozent Matrikulationssteuer auf den Zeitwert, damit ist das Thema erledigt. Privat genutzte Yachten unter anderer Flagge oder unter 8 Metern sind davon befreit. Wer so eine Yacht verchartert, nutzt sie kommerziell, dann fällt die Steuer grundsätzlich doch an. Wird die Yacht ausschließlich verchartert, ohne Eigennutzung durch den Eigner oder seine Angehörigen, kann die Aussetzung beantragt werden.
Auch bei teilweise privater Nutzung ist die Befreiung möglich: Der Eigner ist EU-Bürger oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU, ist in Spanien nicht steuerlich ansässig, und es gibt einen Überlassungsvertrag mit einer spanischen Charterfirma. Die eigenen Wochen laufen dann als Charter über die Firma, mit Vertrag, Rechnung und spanischer IVA. Welche Variante für Ihre Yacht passt, besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater. Das ersetzt keine Steuerberatung.
