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Sie möchten Ihre Yacht verchartern?

Erfahrener Motoryacht Vercharterer vermietet auch Ihre Yacht

 

Sie nutzen Ihre Yacht nicht das ganze Jahr über?

Zur Erweiterung unserer Flotte im Hafen von Cala d’Or sind wir stets auf der Suche nach neuwertigen Yachten. Dies ist eine probate Möglichkeit für Sie, mit Ihrer Yacht Geld zu verdienen, um die laufenden Kosten zu decken. 

VERCHARTERN EINER YACHT IN SPANIEN

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Der Yachtchartermarkt auf den Balearen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Dementsprechend besteht ein Bedarf an Charteryachten in verschiedenen Größen und Preisklassen. Die Anmietung ist eine kostengünstige Möglichkeit, Yachtsport zu betreiben, und bietet zudem Flexibilität bei der Auswahl der Yacht und des Reviers.

Bei vielen Gästen entsteht im Laufe der Zeit der Wunsch nach einer eigenen Yacht. Aktuell begünstigt die Zinssituation diese Entscheidung. Darüber hinaus stellt die Vercharterung während ungenutzter Zeiträume durch den Eigner einen kommerziellen Vorteil dar, da sie hilft, laufende Kosten zu decken und den Wertverlust der Yacht teilweise zu kompensieren.

Die genauen Rahmenbedingungen sollten im Vorfeld geprüft werden. Ein wichtiger Kostenfaktor bei der Vercharterung einer Yacht in Spanien ist die Matrikulationssteuer.

 

MATRIKULATIONSSTEUER

 

FÜR PRIVAT GENUTZTE YACHTEN:

In Spanien wird auf Yachten eine Matrikulationssteuer von 12 Prozent des Zeitwerts erhoben. Das gilt für spanische Staatsbürger sowie ausländische Residenten oder steuerlich erfasste Personen. Privat genutzte Yachten, die nicht in Spanien registriert oder weniger als 8 Meter lang sind, unterliegen nicht dieser Steuer.

 

FÜR KOMMERZIELL GENUTZTE YACHTEN

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Für alle Yachten, die zum Beispiel durch Vercharterung kommerziell genutzt werden, beträgt die Matrikulationssteuer grundsätzlich 12 Prozent. Dies gilt auch für Yachten, die nicht in Spanien registriert sind. Wenn die betroffene Yacht jedoch ausschließlich kommerziell genutzt wird, ohne Eigengebrauch des Eigentümers oder seiner Angehörigen, kann die Aussetzung der Matrikulationssteuer beantragt werden.

 

BEFREIUNG VON DER MATRIKULATIONSSTEUER BEI TEILWEISE PRIVATER NUTZUNG

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Yacht privat genutzt werden und trotzdem von der Matrikulationssteuer befreit sein:

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  • Der Eigner der Yacht muss entweder ein EU-Bürger oder ein in der EU ansässiges Unternehmen sein.

  • Der Eigner darf weder in Spanien wohnen (Resident) noch dort steuerlich registriert sein.

  • Ein Überlassungsvertrag mit einer spanischen Charterfirma ist erforderlich.

 

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist es der Charterfirma gestattet, die Yacht an den Eigner zu vermieten. Dabei ist ein ordnungsgemäßer Chartervertrag zu üblichen Konditionen von wesentlicher Bedeutung, ebenso wie der Nachweis der Zahlung der Chartergebühren unter Beachtung der gültigen Mehrwertsteuer (IVA). Nach Abzug der branchenüblichen Vermittlungsprovision darf die Chartergebühr dem Eigner ordnungsgemäß gegen Rechnung erstattet werden.

Nur so kann die Matrikulationssteuer bei teilweiser privater Nutzung umgangen werden. Andernfalls drohen Nachzahlungen und hohe Strafen.

 

 

CHARTERZULASSUNG

 

Die Zulassung als Charteryacht kann mehrere Monate dauern. Neue Yachten und spanisch geflaggte Yachten werden meist in wenigen Wochen zugelassen. Für Yachten unter anderen EU-Flaggen dauert die Zulassung je nach Saison etwa zwei bis vier Monate.

 

ZULASSUNG UNTER SPANISCHER FLAGGE

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Ein spanischer Gutachter überprüft die notwendige Ausstattung, den Servicestand und die korrekte Programmierung des Funkgerätes. Gebrauchte Yachten werden aus dem Wasser gehoben, um den Zustand des Rumpfes zu dokumentieren. Eine Charteryacht unter spanischer Flagge kann mit oder ohne Besatzung zugelassen werden. Beim Mieten mit Besatzung muss der Skipper eine gültige, kommerzielle Lizenz haben.

 

CHARTERZULASSUNG UNTER DEUTSCHER FLAGGE

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Es sind zwei Prüfungen erforderlich: eine durch einen deutschen Gutachter und eine gemäß spanischen Vorgaben.

Für die Charterzulassung von Sportbooten und Yachten (8-24 Meter) mit Besatzung ist ein „Sicherheitszeugnis“ vom BG Verkehr erforderlich, das nun auch auf Mallorca erhältlich ist. Für die Vermietung ohne Besatzung (bareboat) benötigt man ein „Bootszeugnis“ vom „Wasserstraßen und Schifffahrtsamt“, welches ebenfalls auf Mallorca ausgestellt werden kann.

Beide Abnahmen sind zwei Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.

 

ERSTELLUNG DES BOOTSZEUGNISSES

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Die folgenden Einrichtungen werden auf ihre Verfügbarkeit, das aktuelle Gültigkeitsdatum und die Funktionalität überprüft:

  • Vorgeschriebene Ausstattung

  • Rettungsinseln

  • Vollautomatische Rettungswesten/150 N (wenn keine Feststoffwesten / 150 N)

  • Feuerlöscher und Feuerlöschanlagen

  • Seenotsignale

 

Darüber hinaus muss die MMSI-Nummer im VHF-Funkgerät mit GMDSS-Funktionalität eingegeben werden. Installierte Schallsignalanlagen müssen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie anerkannt sein. Die Kaskonummer, die CE-Plakette und der Yachtname einschließlich des Heimathafens werden fotografisch dokumentiert.

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CHECKLISTE: DOKUMENTE FÜR DIE CHARTERLIZENZ

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  • Kaufvertrag oder Rechnung

  • Spanische Zulassung (Certificado de Navegabilidad) / Bootszeugnis bzw. Sicherheitszeugnis unter deutscher Flagge

  • Nachweis über technische Abnahme (ITB)

  • CE-Zertifikat im Original

  • Nachweis der bezahlten Matrikulationssteuer oder Befreiungsantrag

  • Versicherungsnachweis inklusive Insassenversicherung gemäß gesetzlicher Vorgaben

  • Gegebenenfalls Überlassungsvertrag (Contrato de Cesion) mit einer spanischen Charterfirma

  • MMSI-Zertifikat

  • Zertifikate zur Gültigkeit der Sicherheitsausstattung

 

KONTAKTIEREN SIE UNS – WIR BERATEN SIE BEI DER VERCHARTERUNG IHRER YACHT

Wir haben umfangreiche Erfahrung im Bereich Yachtcharter. Bei Interesse am Kauf oder der Vercharterung einer Yacht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie einfach an unter Tel. +34 659 29 33 27.

 

 

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